Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
1. Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit Petra Dominik, Bendsteg 5, 47475 Kamp-Lintfort, Deutschland (nachfolgend Do-create genannt). Abweichende AGB`s der nationalen und internationalen Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich per Briefpost oder Email bestätigt wurden. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich.
2. Angebot
Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Alle Preise gelten brutto incl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder per Email erfolgen. Bestellungen des Auftraggebers werden von Do-create durch schriftliche Auftragsbestätigung per Email oder Briefpost angenommen. Internet-Bestellungen (durch E-Mail/Formularversand) sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend.
4. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind wir berechtigt die gesetzlich festgesetzten Verzugszinsen zu erheben.
5. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises unser Eigentum.
6. Urheberrecht und Copyright
Das Urheberrecht für veröffentlichte, von Do-create erstellte Objekte (Internetseiten, Scripte, Programme, Grafiken) bleibt allein bei Do-create. Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, die Nutzungsrechte für die erstellten Objekte. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Do-create bzw. wenn nicht anders vereinbart nicht gestattet.
7. Lieferzeit
Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
8. Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen
Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung werden wir den Kunden im Voraus informieren und dies mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden.
Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen.
Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.
9. Haftungsausschlüsse
Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte der uns zur Verfügung gestellten Materialien. Wir gehen davon aus, dass der Auftraggeber die uns überlassenen Materialien auf ihre inhaltliche Korrektheit sorgfältig überprüft hat.
10. Datensicherheit
Der Auftraggeber spricht uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Hei Datenverlust haften wir ausdrücklich nicht! Soweit Daten an Do-create - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Vertragspartner Sicherheitskopien her. Die Arbeiten werden regelmäßig gesichert. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Vertragspartner verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an Do-create zu übermitteln. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören, dieses Risiko nimmt der Vertragspartner in Kauf.
11. Leistungen im Druckbereich
Leistungen im Bereich Druck werden nach Aufwand berechnet. Druckereikosten werden dem Vertragspartner gesondert in Rechnung gestellt. Entwurfs- bzw. Layout-Arbeiten werden in jedem Fall in Rechnung gestellt, auch wenn der Druck letztendlich nicht in Auftrag gegeben wird. Do-create hat keinerlei Einfluss auf die Preisgestaltung der beteiligten Druckereien. Der Vertragspartner von Do-create sorgt für die notwendigen, reprofähigen Druckvorlagen, um die Entwurfs- und Druckarbeiten ausführen zu können. Arbeiten, die zum Herstellen solcher reprofähigen Druckvorlagen notwendig sind, werden nach Aufwand berechnet. Lieferungen von Druckerzeugnissen oder Druckvorlagen gelten ab Lager, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Der Lieferant übernimmt keine Verbindlichkeit für billigsten oder schnellsten Versand. Transportversicherungen werden von Do-create nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen. Lieferfristen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, annähernd und unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der endgültigen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der völligen Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Außerordentliche Ereignisse in eigenen oder fremden Betrieben, höhere Gewalt, Energiemangel, Arbeitskampf u.ä., die sich auf Verpflichtungen von Do-create auswirken, verlängern die Lieferfristen angemessen.
12. Leistungen allgemein
Do-create bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, insbesondere wenn diese Änderung handelsüblich ist, notwendig erscheint, um Missbrauch zu verhindern, oder Do-create hierzu durch Änderung der Gesetzeslage oder durch die Rechtsprechung verpflichtet ist. Freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen, die der Anbieter erbringt, können jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Für den Kunden ergeben sich aus solchen freiwilligen unentgeltlichen Diensten und Leistungen keinerlei Ansprüche. Do-create hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen. Ein Minderungs- oder sonstiger Anspruch ergibt sich daraus für den Kunden nicht.
13. Wirksamkeit
Sollte eine oder mehrere Vereinbarungen / Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Vereinbarungen / Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Vereinbarungen / Bestimmungen muß dann durch eine rechtswirksame Vereinbarungen / Bestimmungen, die den gleichen Sinn hat, ersetzt werden.
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